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Allgemeine Geschäftsbedingungen für unsere FOREX Produkte und Dienstleistungen - Bitte sorgfältig durchlesen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen erkennen Sie mit der Nutzung unserer FOREX Produkte und/oder unseres FOREX Service bzw. mit der Bestellung und Bezahlung dergleichen an.
1. Seminare
Mit der rechtzeitigen Bezahlung der Seminargebühr ist Ihre Buchung endgültig verbindlich. Sollten Sie aus einem Grund den Termin nicht wahrnehmen können, so haben Sie die Möglichkeit eine Ersatzperson anzumelden. Die Anmeldung muss spätestens 5 Werktage vor Seminarbeginn per Brief oder eMail bei uns eingegangen und bezahlt sein. Wenn Sie keine Ersatzperson finden können, so ist Ihr Besuch spätestens 5 Werktage vor Seminarbeginn per Brief oder eMail abzusagen. In diesem Fall erstatten wir Ihnen die Seminargebühr, abzüglich € 54.- Verwaltungskosten pro gebuchtem Seminar, zurück. Bei Nichterscheinen ohne Absage oder Stellen einer Ersatzperson, besteht kein Anspruch auf eine Erstattung der Seminargebühr.
Sollte die Teilnehmerzahl, je nach Seminar, unter der mindestens erforderlichen Anzahl der teilnehmenden Personen bleiben, so behalten wir uns vor, das Seminar - auch kurzfristig - abzusagen. In diesem Fall erhalten Sie Ihre Seminargebühr ohne Abzüge umgehend zurückerstattet.
Die Schulungsorte können variieren. Dies hängt insbesondere davon ab, wie viele Personen teilnehmen und wo bei kurzfristig angesetzten Sonderseminaren ein adäquater Seminarraum gebucht werden kann. Änderungen (Schulungsort, Zeit) werden Ihnen selbstverständlich umgehend mitgeteilt. Ein Grund zur Absage ist dies jedoch nicht.
Sollte von unserer Seite aus ein Seminar z.B. wegen Krankheit eines Referenten, nicht durchgeführt werden können, so erhalten Sie Ihre Seminargebühr selbstverständlich in voller Höhe zurückerstattet.
Herzlichst
Ihr Devisenerfolg-Team
Auf den folgenden Seiten bieten wir Ihnen als vertraglich gebundener Vermittler nach § 2 Abs.10 des Kreditwesengesetz-KWG im Auftrag, im Namen und für Rechnung der DonauCapital Wertpapier AG, Passauer Str. 5, 94161 Ruderting folgende Finanzdienstleistungen an:
Die Anlageberatung, § 1 Abs. 1a Nr. 1 a KWG,
die Anlagevermittlung, § 1 Abs. 1a Nr. 1 KWG,
die Abschlussvermittlung, § 1 Abs. 1a Nr. 2 KWG
Ihr künftiger Vertragspartner DonauCapital Wertpapier AG verfügt über entsprechende Erlaubnisse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die Devisenerfolg GmbH ist im bei der BaFin geführten öffentlichen Register vertraglich gebundener Vermittler einsehbar.
Disclaimer
Für das Ergebnis resultierend aus den Handelssignalen wird keine Haftung übernommen. Eine Haftung oder Garantie ist in jeder Form ausgeschlossen. Das angebotene Leistungsspektrum richtet sich ausschließlich an erfahrene Anleger und ist vom Risikoprofil als hochspekulativ zu werten. Der Abonnent stellt die Betreiber, Eigner oder Berater dieses Service-Dienstes von allen Haftungsansprüchen frei, die sich direkt oder indirekt aus der Nutzung der Leistungen des Signal-Services ergeben. Die Übermittlung, Ausgabe oder redaktionelle Aufbereitung der Handelssignale stellen keine Anlageberatung dar. Eine Weitergabe oder Weiterverkauf der Handelsempfehlungen an Dritte ist in jeder Form untersagt. Der Devisenhandel durch Hinterlegung einer Sicherheitsleistung ist mit einem hohen Risiko verbunden. Er ist daher nicht für sämtliche Anleger gleich gut geeignet. Der hohe Hebel-(Leverage) Faktor kann sich nicht nur zu Gunsten, sondern auch zu Ungunsten des Anlegers auswirken. Bevor Sie sich entschließen, mit Devisen zu handeln, sollten Sie Ihre Investitionsziele, Ihre Erfahrung und Ihre Risikobereitschaft sorgfältig bedenken. Es kann passieren, dass Sie einen Teil oder die Gesamtheit Ihrer Einlagen verlieren. Daher sollten Sie nicht mit Kapital spekulieren, dessen Verlust Sie nicht verkraften können. Sie sollten sich bewusst sein, welche Risiken mit dem Devisenhandel verbunden sind, und in Zweifelsfällen einen unabhängigen fachlich versierten Berater konsultieren.
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Sehr geehrte Internetbesucher,
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die Anlagevermittlung, § 1 Abs. 1a Nr. 1 KWG,
die Abschlussvermittlung, § 1 Abs. 1a Nr. 2 KWG
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